Beste Testergebnisse für unsere Steuerberatung
An unserem eigenen Anspruch, die Mandanten unserer Kanzlei in allen Unternehmensphasen kompetent und effizient zu begleiten, lassen wir uns gerne messen. Gradmesser unseres Erfolges ist die Zufriedenheit unserer Mandanten! Auch den Vergleich mit Mitbewerbern scheuen wir nicht und nehmen gerne an entsprechenden Umfragen und Teststudien unabhängiger Experten teil.
Aus rund 98.000 Steuerexperten wählte FOCUS MONEY die TOP-Steuerberater 2020. Nur die Besten erhielten hier eine Auszeichnung. Wir freuen uns, dazuzugehören!
Erfahren Sie hier mehr
Wir sind eine digitale Kanzlei!
Mit diesem Label zeichnet die DATEV Kanzleien aus, die besonders innovativ sind und die sich durch eine hohe digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auszeichnen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich jede Kanzlei jedes Jahr aufs Neue qualifizieren. Somit wird garantiert, dass die Kanzleien immer auf dem neuesten Stand sind und das Thema Digitalisierung stets weiter vorantreiben.
Für unsere Mandanten ergeben sich aus der zunehmenden Digitalisierung insbesondere in der Finanzbuchhaltung und in der Lohnbuchhaltung zahlreiche Vorteile.
Erfahren Sie hier mehrErfolgreiche Steuerberatung ist weit mehr als die Dokumentation und die Aufarbeitung...
Unseren Mandanten bieten wir schwerpunktmäßig Beratung und bei Bedarf auch Prozessführung...
Die ständig steigende Komplexität zahlreicher Sachverhalte macht auch vor dem Mittelstand...
Du bist auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Das finden wir super! Egal ob Du Schüler und Student, Absolvent oder bereits berufserfahren bist: Bei uns wirst Du fündig. Schau Dir hierzu gerne unsere Stellenangebote an.
26.09.2023
Gewerbesteuer: Sind Erstattungszinsen als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen?
26.09.2023
Immobilien: Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung eines nicht steuerbaren Erwerbs?
26.09.2023
Trotz eigenständigen Vertrags: Mit der Wohnung angemietete Garage kann nicht getrennt gekündigt werden
26.09.2023
Zweifamilienhaus mit Vermieter: Kündigungsprivileg greift nicht bei geringem Nutzungsumfang als Ferienwohnung